Offener Brief an Bundespräsident Horst Köhler
- Juli 10th Juli 2009
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Bundespräsidialamt
z. Hd. Bundespräsident Horst Köhler
Spreeweg 1
10557 Berlin
Offener Brief / Zugangserschwerungsgesetz
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
am 18. Juni 2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag das “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” mit den Stimmen der Koalitionfraktionen CDU/CSU und SPD. Heute, am 10. Juli 2009 wurde das Gesetz vom Bundesrat bestätigt und somit in den nächsten Tagen auf Ihrem Schreibtisch landen.
Ich bitte Sie, dem Gesetz Ihre Unterschrift zu verweigern.
Dieses Gesetz ist, nach meiner Auffassung, in seiner jetzigen Form eine Gefahr für die Demokratie und die Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist ein Angriff auf das Rechtsstaatsprinizip und die Gewaltenteilung. Dieses Gesetz ermächtigt das Bundeskriminalamt, inkriminierte Webseiten ohne richterliche und sachverständige Prüfung auf eine geheime, nicht überprüfbare Liste zu setzen und die indizierten Inhalte von den Zugangsprovidern sperren zu lassen. Es ermächtigt das Bundeskriminalamt, festzulegen, wann der Versuch eine Seite löschen zu lassen vergebens ist und wann nicht. Kein deutscher Richter muss eine Sperre anordnen oder im Vorfeld prüfen. Die Ermächtigung des Bundeskriminalamts, ohne Richtervorbehalt ist, nach meinem Dafürhalten, ein Angriff auf Art. 20, Abs. 3 Grundgesetz und somit auf das Rechtsstaatsprinzip.
Letztlich wird die Praxis der Eigenmächtigkeit des Bundeskriminalamts dafür sorgen, dass Kolateralschäden zu beklagen sind. Jedoch werden die versehentlichen Sperren den Inhalt und ggf. den Betreiber der Seite als Anbieter von Kinderpornographie stigmatisieren. Was hilft dem Geschädigten dann noch der nachgelagerte Rechtsweg über ein Verwaltungsgericht und ein Urteil zu seinen Gunsten?
Das unabhängige, beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit angesiedelte Expertengremium, soll die geheime Liste mindestens einmal pro Quartal stichprobenartig überprüfen. Welche Version der Sperrliste gesichtet werden muss, wurde vom Gesetzgeber nicht geregelt. Überdies hat das Gremium zwar die Möglichkeit, jederzeit Einsicht zu nehmen, jedoch steht zu befürchten, dass das Gremium mit der Zeit immer weniger Gebrauch davon machen wird. Der eingeschlagene Weg öffnet Tür und Tor zu Missbrauch und könnte auch auf die Beseitigung unliebsamen Inhalts in Zukunft erweitert werden. Es wird nicht gewährleistet, dass nicht schon mit der nächsten Legislatur die Kompetenzen dahingehend ausgedehnt werden.
Noch bevor das Gesetz den Bundestag passierte, wurden weitere Begehrlichkeiten öffentlich. Zu nennen wäre hier bspw. die Sperrung von “Killerspielseiten”, die Sperrung von illegalen Glückspielseiten, Seiten mit Hasspropaganda oder Urheberrechtsverstößen, etc.
Weitere, wichtige Fragen sind ungeklärt. Bedenken oder nicht gelöste Probleme wurden u. a. auf der öffentlichen Anhörung im Bundestag am 27. Mai 2009 von Sachverständigen geäußert aber nur teilweise vom Gesetzgeber aufgegriffen. Die Ängste und Befürchtungen von 134.015 Bürgerinnen und Bürgern, die sich öffentlich mit Namen gegen dieses Gesetzesvorhaben aussprachen wurden ignoriert; teils wurden diese Menschen sogar diffamiert.
Verfahrensrechtlich ist dieses Gesetz überdies äußerst bedenklich. Durfte der Bundestag ein Gesetz zur Gefahrenabwehr verabschieden oder wären hier die Länder zuständig? Der MdB Jörg Tauss hat darüberhinaus eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht angestrengt um die Rechtmäßigkeit der 2. und 3. Lesung im Bundestag prüfen zu lassen. Unter den Gesichtspunkten dieser und weiterer verfassungsgemäßer Bedenken sollte dieses Gesetz jetzt und in seiner jetzigen Form nicht in Kraft treten.
Stattdessen sollte sich der neugewählte Deutsche Bundestag der Gesetzesinitiative erneut annehmen und Mittel und Wege erörtern, wie die Ziele — Kinder weltweit vor Vergewaltigung und der Dokumentation dieser abscheulichen Taten zu schützen, die Verfügbarkeit der Bilder und Videos im Internet zu verhindern und die Täter international zur Strecke zu bringen sind — mit nationalen und internationalen Mitteln nach rechtsstaatlichen Prinzipien erreicht werden können. Die erneute Diskussion und der Gesetzgebungsprozess sollte ohne Aufregung, sachlich, ohne den zeitlichen Druck einer endenden Legislaturperiode, unter Einbeziehung von Fachwissen aus Wirtschaft und Forschung und vor allem ohne Wahlkampf von statten gehen.
Für einen derartigen Paradigmenwechsel, ein Gesetz dieser Tragweite und die Erarbeitung der Möglichkeiten zur Eindämmung der negativsten Auswüchse der technischen Revolution, sollten ausreichend Zeit, Sachlichkeit, Augenmaß, Verhältnismäßigkeit, Überzeugungsarbeit und Erklärungen aber auch das Achten der Verfassung und der Ängste der Menschen, die Minimalanforderungen sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Zschach
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