… wo wir schon beim Thema sind …
- Mai 12th Mai 2009
- Eingetragen inPolitisches
- vonAlex
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Die “Deutsche Kinderhilfe e. V.” möchte nun Unterschriften für das Gesetz zur Sperrung von kinderpornographischen Seiten im Internet sammeln. In ihrer Begründung schreibt die Organisation:
“Einer der Hauptverbreitungswege von kinder”pornographischen” Bildern und Filmen ist das Internet.”
und weiter:
“Aus diesem Grund ist die Sperrung kinder”pornographischer” Seiten in vielen Staaten der EU seit Jahren Standard. Es hat sich in diesen Staaten als brauchbares Mittel im Kampf gegen den Konsum von Kinder”pornographie” bewährt.”
Und weil dem so ist und natürlich der Hauptverbreitungsweg das Internet ist, rücken die ersten Staaten von den Sperren wieder ab (bspw. Schweden)? So war in FOCUS-Online zu lesen:
„Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“, bilanzierte der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, im Nachrichtenmagazin FOCUS.
Weiter heißt es bei der Deutschen Kinderhilfe:
“Darüber hinaus ist die Sperrung kinder”pornographischer Seiten im Internet ein wichtiges Signal an die Gesellschaft zur Ächtung dieses grausamen Verbrechens.”
So, jetzt mal langsam. Nach diesem Satz frage ich mich wirklich, was die Kinderhilfe eigentlich sagen will? Etwa, dass die Gesellschaft als solche Kinderpornographie nicht ächtet und man deshalb ein Zeichen für die Ächtung setzen muß? Daß das Problem Kinderpornographie nicht im Bewußtsein der Bevölkerung vorhanden ist? Und vor allem, wäre die Einstellung von 100 Polizeibeamten zur Verfolgung dieser Straftaten im Internet ein weniger probates Zeichen zur Ächtung?
“Es darf kein Grundrecht auf Verbreitung kinder”pornographischer” Seiten geben. Was für Druckwerke und Zeitungen gilt, muss auch im Internet gelten – denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum”
So, jetzt wirds ganz wirr.
- Das Internet ist bei bestehender Gesetzeslage kein rechtsfreier Raum. Wer Kinderpornographie im Internet verbreitet und dabei erwischt wird darf mit entsprechenden Strafen rechnen
- Wird das Sperrgesetz nichts am Strafmaß ändern. Es wird noch nichtmal die Täter verfolgen und die Seiten vom Netz nehmen. Es wird sie nur aus unserem Bewußtsein entfernen
- Es gibt kein Grundrecht auf Verbreitung kinderpornographischer Seiten/Schriften! Wer gegenteiliges behauptet solle bitte nachweisen wo dies verbrieft ist.
- Unterm Strich bleibt zu sagen, dass die Unterschriftenaktion mit der Begründung der Kinderhilfe so nutzlos ist wie ein Kropf — alles was die Kinderhilfe fordert, was das Sperrgesetz erreichen solle, ist vorhanden und müsste ggf. nur konsequenter umgesetzt/verfolgt werden. Was es braucht sind Polizisten und Know-How für die Strafverfolgung. Ausblenden und wegschauen hilft keinem missbrauchten Kind!
Solltest Ihr euch darüber informieren wollen, wo genau bei bestehender Gesetzeslage “ein Grundrecht auf die Verbreitung von kinderpornographischer Seiten” verbrieft ist, könnt Ihr dies bestimmt unter “info@kinderhilfe.de” tun.
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