Da bin ich mal in Japan und dann müssen meine müden Augen sowas lesen:

Die 181 Abgeordneten traten vorgestern zur konstituierenden Sitzung des Landtags zusammen – und wieder auseinander, ohne ein Präsidium gewählt zu haben. Es habe keine Vorschläge gegeben, teilte ein Landtagssprecher mit, daher sei die Wahl nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden.
[...]
Artikel 38 der Landesverfassung bestimmt: „Der Landtag wählt den Präsidenten, dessen Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Präsidiums. Er gibt sich seine Geschäftsordnung.“ Die Aufzählung der beiden Pflichten bildet eine logische Rangfolge ab, der zwanglos eine zeitliche Reihenfolge entspricht. Die Wahl des Präsidenten – da mit Regierung und Opposition zu rechnen ist, wird ihm von vornherein ein Stellvertreter beigegeben – geht sogar der Beratung über die Geschäftsordnung voraus, damit diese schon unter Leitung des Präsidenten stattfinden kann. Die beiden dem Artikel 38 vorausgehenden Artikel behandeln den Zusammentritt des Landtags. Offenkundig nimmt die Verfassung an, dass die Präsidiumswahl in der ersten Sitzung erfolgt. Der Bonner Verfassungsrechtler Klaus Ferdinand Gärditz ist der Auffassung, dass die Verfassung tatsächlich die Pflicht konstituiert, die Wahl in der ersten Sitzung vorzunehmen.

(Quelle: FAZ)

Um es kurz zu machen.  Der NRW Landtag hat den Präsidenten nicht gewählt und kann damit nicht mehr tagen – deadlock quasi.

Da stellt sich aus 10.000 km Entfernung die Frage, wie erklärt man einem Japaner, der solch Nachrichten mitbekommen könnte/sollte, was für Stümpereien bei uns so abgehen und wie wir bittschön die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt haben werden können?

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