#censilia
- Mai 25th Mai 2010
- vonAlex
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Artikel markiert ‘Bürgerrechte’
Wenn Dorothee Bär (CSU) in einem Beitrag im Debatten-Heft “Herausforderung politischer Extremismus: Unsere Demokratie festigen, Engagement stärken” schreibt:
Ideologisch oder religiös motivierter Terrorismus kann von einem freiheitlichen und auf dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit beruhenden Staat nicht toleriert werden. Entsprechend der ersten Säule des genannten Lösungsansatzes müssen in Fällen von Online-Rekrutierung und virtueller Terrorschulung die modernen Repressionsmöglichkeiten unserer Informationsgesellschaft weitreichend genutzt werden. So können bspw. durch das im Kampf gegen Kinderpornographie bereits erfolgreich angewendete sog. “Access Blocking” auch Erfolge im Kampf gegen Islamisten erzielt werden. Wem der Zugang zum Erstkontakt mit terroristischen Organisationen unmöglich gemacht wird, gibt die Recherche höchstwahrscheinlich auf. Wenn Webseiten und Portale, die islamistische Parolen verbreiten, nicht mehr besucht werden, schlafen sie ein. Der Online-Markt für terroristische Aktivitäten muss ausgedörrt werden. Doch um dem Spannungsfeld zwischen individueller Freiheit und innerer Sicherheit gerecht zu werden, dürfen solche Maßnahmen nur ganz gezielt auf demokratiefeindliche Inhalte mit islamistischem Hintergrund angewendet werden. Es darf keine Zensur im Internet stattfinden.
dann kann ich dazu nur sagen: Setzen, sechs. Wann versteht Ihr endlich, dass das todschweigen von Problemen, eben jene nicht verschwinden läßt. Einfach Augen zu und sagen, ich ich es nicht mehr, als ists auch nicht mehr da, hilft keinem. Überdies, das Abschaffen von Freiheit und Demokratie schützt sie nicht, sondern beseitigt sie. Eine Binsenweißheit, aber eine, die man der CDU/CSU immer wieder vorbeten muß — so lange, bis sie es verstanden haben. Und: Nur, weil ggf. Inhalte nicht mehr abrufbar sind, heißt das nicht, dass “die Islamisten” heimgehen und ihren Frauen beim Abtrocknen helfen … Herrje.
Ich hätte da einen anderen Debattenbeitrag zum Thema “Unsere Demokratie festigen, Engagement stärken”: CDU und CSU verbieten!
Via: Netzpolitik.org
Update 2009-10-10: Dem und dem ist eigentlich erstmal nichts hinzuzufügen. Mal schauen, was Frau Bär antwortet… To be continued.
Sehr geehrter Herr Schäuble, ist das Ihre Vorstellung der von Ihnen als immer wichtiger propagierten Inneren Sicherheit?
Was wäre, wenn Sie mit Ihrer Forderung nach der Bundeswehr im Inneren durchkämen? Wird dann präventiv geschossen?
Wäre es nicht so skandalös, was auf diesem Video zu sehen ist, könnte man es als ironisch bezeichnen, dass testosterongesteuerte Polizisiten auf friedliche Demonstranten einprügelt — auf einer Demo mit dem Titel “Freiheit statt Angst”.
Ich hoffe, die Presse wird das aufgreifen und dem Thema den Platz einräumen, den es verdient. Das MUSS thematisiert werden — vor allem 2 Wochen vor einer Bundestagswahl.
Thematisiert unter anderem auch hier, hier und hier.
UPDATE: Zeugen melden sich bitte unter mail (at) ccc (punkt) de.
Thomas Jurk, seineszeichen sächsischer Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit, erklärte neulich ein einem Chat der Freien Presse
Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf.
Der Aufschrei im Netz war gewaltig — leider nur im Netz¹. Nun jedoch, fühlt sich Jurk mißverstanden. Auf seiner Homepage erklärt er:
Ich sage klar: Die SPD verstößt damit nicht gegen das Grundgesetz. Das Gesetz ist verfassungskonform, denn Artikel 1 des Grundgesetzes schützt als oberstes Gebot die Menschenwürde. Diese Selbstverständlichkeit in einem Rechtsstaat habe ich möglicherweise nicht ausreichend ausgeführt.
Dass er es sich mit der Erklärung, dass Gesetz sei verfassungskonform, weil es dem obersten Gebot der Menschenwürde dadurch gerecht würde, diese zu schützen, zu einfach macht, hat er leider nicht verstanden. Udo Vetter hat die Sache mit der Menschenwürde neulich mal genauer ausgeführt:
Die Menschwürde zählt, vereinfacht gesagt, zu den Grundrechten. Sie ist ein Abwehrrecht gegen Eingriffe des Staates. Niemand darf von staatlichen Organen zu einem bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht und seines Selbst beraubt werden; sein Leben ist nicht gegen das Leben anderer abwägbar (ausführliche Beschreibung: Wikipedia).
Herr Jurk, möchten Sie sich vielleicht nicht einfach für obige Aussage entschuldigen, die — um es freundlich zu formulieren — einem Spitzenpolitiker, bei aller Aufgeregtheit, nicht würdig ist?
footnotes:
¹ Ich hab immer noch nicht verstanden, weshalb derartige Aussagen in den “gestandenen” Medien keine Rolle spielen. Wenn Spitzenpolitiker, die sich Demokratie und Volksvertretung auf die Fahne schreiben, durch derartige Sätze das Grundgesetz marginalisieren, — schlicht ausgedrück — einen Fliegenschiss drauf gebe und Grundrechte umdeuten, um Ziele zu erreichen oder Verhalten zu rechtfertigen, dann muß das breit thematisiert und ggf. auch skandalisiert werden.
Dem Mannheimer Morgen sagten Sie, die SPD habe im Bundestag dem Zensurgesetz zugestimmt, weil Ihre Genossen Angst vor der Schlagzeile “SPD will nichts gegen Kinderpornogaphie tun” gehabt haben?
Ich sage es Ihnen, wie es ist: Mir wäre es lieber, Ihre Genossen hätten dem Gesetz aus Überzeugung zugestimmt. Andernfalls müsste man sich die Frage stellen, wie einfach es ist, die SPD dazu zu bringen, verfassungs-, demokratie und freiheitsfeindlichen Gesetzen, gegen jede Überzeugung oder Vernunft, zuzustimmen. Man muß nur einen Popanz aufbauen um den Genossen klar zu machen, dass es extrem negative Presse gäbe, würden sie dem Gesetz nicht zustimmen und schon stimmen die Genossen allem zu, was man ihnen vorlegt? Wenn dem so ist, dann sind die Genossen eine Gefahr für die Demokratie und die Freiheit in diesem Land.
Um auch mal eine “ich bin nicht, aber …” Redewendung zu verwenden: Ich bin kein Freund von historischen Vergleichen. Aber zu dieser Haltung einer SPD fallen mir gleich mehrere ein …
Wer genau versteht in Regierungen nicht, dass Gesetzestreue der Bürger durchaus davon abhängt, das der Gesetzgeber und seine ausführenden Gewalten auch das Gesetz achten?
Was hat die Presse für ein Zirkus veranstaltet über die unsägliche Aussage “Kinder statt Inder” von Jürgen Rüttgers. Wellen schlugen so hoch, als sei das Abendland in Gefahr. Und hier ging es “nur” um eine Plattitüde.
Und was lese ich in der weiten Online-Zeitschriftenlandschaft über die Lügen der Ursula von der Leyen im Bezug auf die Ächtung von Kinderpornographie in Indien? NICHTS! Hallo!!!!1! Eine Bundesministerin bedient sich der öffentlichen Lüge, schädigt das Ansehen Deutschlands in der Welt und diffamiert ein uns befreundetes Land mit Lügen. Wäre es nicht Zeit, insbesondere da Wahlkampf ist und die CDU sich anschickt erneut die Regierung übernehmen zu wollen, hierüber einmal zu berichten?
Ja, ich weiß, auch im Spiegel & Co wurden die Falschaussagen und die Probleme mit den Netzsperren weitreichend erörtert. Damit kann es aber nicht getan sein, wenn sich neue Abgründe auftun.
Es sind Minister schon wegen lächerlicheren Gründen zurückgetreten. Ministerin von der Leyens Verhalten ist im Interesse Deutschlands so nicht mehr hinnehmbar. Nehmt Euch (die Pressevertreter) bitte dem Thema an und überlasst es nicht allein der Blogsphäre, diesen Job zu erledigen!
Danke!
Die Hessen wollen nun den Einsatz von Mobilfunk-Störsendern erlauben. Woher kenn ich das jetzt gleich nochmal?
Bundespräsidialamt
z. Hd. Bundespräsident Horst Köhler
Spreeweg 1
10557 Berlin
Offener Brief / Zugangserschwerungsgesetz
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
am 18. Juni 2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag das “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” mit den Stimmen der Koalitionfraktionen CDU/CSU und SPD. Heute, am 10. Juli 2009 wurde das Gesetz vom Bundesrat bestätigt und somit in den nächsten Tagen auf Ihrem Schreibtisch landen.
Ich bitte Sie, dem Gesetz Ihre Unterschrift zu verweigern.
Dieses Gesetz ist, nach meiner Auffassung, in seiner jetzigen Form eine Gefahr für die Demokratie und die Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist ein Angriff auf das Rechtsstaatsprinizip und die Gewaltenteilung. Dieses Gesetz ermächtigt das Bundeskriminalamt, inkriminierte Webseiten ohne richterliche und sachverständige Prüfung auf eine geheime, nicht überprüfbare Liste zu setzen und die indizierten Inhalte von den Zugangsprovidern sperren zu lassen. Es ermächtigt das Bundeskriminalamt, festzulegen, wann der Versuch eine Seite löschen zu lassen vergebens ist und wann nicht. Kein deutscher Richter muss eine Sperre anordnen oder im Vorfeld prüfen. Die Ermächtigung des Bundeskriminalamts, ohne Richtervorbehalt ist, nach meinem Dafürhalten, ein Angriff auf Art. 20, Abs. 3 Grundgesetz und somit auf das Rechtsstaatsprinzip.
Letztlich wird die Praxis der Eigenmächtigkeit des Bundeskriminalamts dafür sorgen, dass Kolateralschäden zu beklagen sind. Jedoch werden die versehentlichen Sperren den Inhalt und ggf. den Betreiber der Seite als Anbieter von Kinderpornographie stigmatisieren. Was hilft dem Geschädigten dann noch der nachgelagerte Rechtsweg über ein Verwaltungsgericht und ein Urteil zu seinen Gunsten?
Das unabhängige, beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit angesiedelte Expertengremium, soll die geheime Liste mindestens einmal pro Quartal stichprobenartig überprüfen. Welche Version der Sperrliste gesichtet werden muss, wurde vom Gesetzgeber nicht geregelt. Überdies hat das Gremium zwar die Möglichkeit, jederzeit Einsicht zu nehmen, jedoch steht zu befürchten, dass das Gremium mit der Zeit immer weniger Gebrauch davon machen wird. Der eingeschlagene Weg öffnet Tür und Tor zu Missbrauch und könnte auch auf die Beseitigung unliebsamen Inhalts in Zukunft erweitert werden. Es wird nicht gewährleistet, dass nicht schon mit der nächsten Legislatur die Kompetenzen dahingehend ausgedehnt werden.
Noch bevor das Gesetz den Bundestag passierte, wurden weitere Begehrlichkeiten öffentlich. Zu nennen wäre hier bspw. die Sperrung von “Killerspielseiten”, die Sperrung von illegalen Glückspielseiten, Seiten mit Hasspropaganda oder Urheberrechtsverstößen, etc.
Weitere, wichtige Fragen sind ungeklärt. Bedenken oder nicht gelöste Probleme wurden u. a. auf der öffentlichen Anhörung im Bundestag am 27. Mai 2009 von Sachverständigen geäußert aber nur teilweise vom Gesetzgeber aufgegriffen. Die Ängste und Befürchtungen von 134.015 Bürgerinnen und Bürgern, die sich öffentlich mit Namen gegen dieses Gesetzesvorhaben aussprachen wurden ignoriert; teils wurden diese Menschen sogar diffamiert.
Verfahrensrechtlich ist dieses Gesetz überdies äußerst bedenklich. Durfte der Bundestag ein Gesetz zur Gefahrenabwehr verabschieden oder wären hier die Länder zuständig? Der MdB Jörg Tauss hat darüberhinaus eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht angestrengt um die Rechtmäßigkeit der 2. und 3. Lesung im Bundestag prüfen zu lassen. Unter den Gesichtspunkten dieser und weiterer verfassungsgemäßer Bedenken sollte dieses Gesetz jetzt und in seiner jetzigen Form nicht in Kraft treten.
Stattdessen sollte sich der neugewählte Deutsche Bundestag der Gesetzesinitiative erneut annehmen und Mittel und Wege erörtern, wie die Ziele — Kinder weltweit vor Vergewaltigung und der Dokumentation dieser abscheulichen Taten zu schützen, die Verfügbarkeit der Bilder und Videos im Internet zu verhindern und die Täter international zur Strecke zu bringen sind — mit nationalen und internationalen Mitteln nach rechtsstaatlichen Prinzipien erreicht werden können. Die erneute Diskussion und der Gesetzgebungsprozess sollte ohne Aufregung, sachlich, ohne den zeitlichen Druck einer endenden Legislaturperiode, unter Einbeziehung von Fachwissen aus Wirtschaft und Forschung und vor allem ohne Wahlkampf von statten gehen.
Für einen derartigen Paradigmenwechsel, ein Gesetz dieser Tragweite und die Erarbeitung der Möglichkeiten zur Eindämmung der negativsten Auswüchse der technischen Revolution, sollten ausreichend Zeit, Sachlichkeit, Augenmaß, Verhältnismäßigkeit, Überzeugungsarbeit und Erklärungen aber auch das Achten der Verfassung und der Ängste der Menschen, die Minimalanforderungen sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Zschach
Es hat gerade mal eine Stunde nach der Bundestagssitzung zum Thema Webseiten-Sperre, gedauert, bis das kam:
Kölner Stadt-Anzeiger: Auch Killerspiele sperren
Köln (ots) – Der CDU-Bundestagsabgeordnete und baden-württembergische CDU-Generalsekretär Thomas Strobl will über die Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet hinausgehen und hat auch die Sperrung von Killerspielen ins Gespräch gebracht. “Wir prüfen das ernsthaft”, sagte er dem “Kölner Stadt-Anzeiger” (Freitag-Ausgabe). “Wir gehen nach Winnenden nicht zur Tagesordnung über. Wenn es einen Nachweis gibt, dass sich Killerspiele negativ auf das Verhalten Jugendlicher auswirken, dann kann das Internet kein rechtsfreier Raum sein.”
Unfassbar!
Ich bin erschüttert, sprachlos, traurig und wütend. Der heutige Tag hat gezeigt, dass der Respekt der Regierenden vor Prinzipien wie Gewaltenteilung, Richtervorbehalt, etc. nur lästig’ Themen sind, die es gilt abzuschaffen oder einzuschränken. Sätze wie die der von der SPD-Abgeordneten Renate Gradistanac — “was die nach uns machen, liegt in deren Verantwortung” — machen mich sprachlos; erschrecken und beschämen mich.
Ich werde die SPD verlassen. Ich kann kein Mitglied mehr sein, nicht nach dem heutigen Tage.
Ansonsten kann ich diesem Kommentar von Thomas Knüwer nichts mehr hinzufügen — er spricht mir aus der Seele.
Beide, sowohl SPD, als auch CDU/CSU bedienen sich in öffentlichen Stellungnahmen mittlerweile der zentralen Forderung der Zensur-Gegner: “Löschen statt sperren”, um den Stichwortgebern gleichzeitig ins Gesicht zu spucken. Diese Heuchelei ist so ekelerregend, dass ich gar nicht soviel essen kann, wie ich in gegengestzter Richtung wieder hinaus befördern mag! Die Volksparteien haben abgewirtschaftet. Von solchen Personen regiert zu werden ist eine Schande.
PS: Wenn das Gesetz am Donnerstag mit den Stimmen der SPD kommt, geb ich mein Parteibuch ab. Ich kann dann niemandem mehr, insbesondere mir selbst, glaubhaft vermitteln, warum es diese Partei wert ist, den Bürger in Parlamenten oder gar Regierungen zu vertreten. Wenn die Partei der Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität — meine Partei — auf die Freiheit und Grundrechte scheißt, welche teils mit dem Leben von Sozialdemokraten erstritten wurden, dann habe ich mit dieser Partei fertig.