Artikel markiert ‘Gesetze’

#censilia

Auch, wenn das schon etwas älter ist, möchte ich das Interview des 3sat-Magazins »Neues« mit dem c’t Redakteur Holger Bleich nachreichen.  Extrem sehenswert:

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Zum Kringeln …

Dieser Dilettantismus ist wirklich schwer zu toppen.  Erst wissen weder Pinkwart, noch Westerwelle, was genau sie mit bürokratischem Mehraufwand durch die Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen geschaffen haben:

Beide sprachen am Montag im Thomas-Dehler-Haus, der FDP-Parteizentrale, nur nebulös von ›Fehlleitungen‹ bei der Ausführung des Gesetzes (Westerwelle) und einer »außerordentlich bürokratischen« Regelung (Pinkwart).

Selbst auf mehrfache Nachfragen wussten beide nicht verständlich zu machen, was genau damit gemeint sein könnte. Westerwelle immerhin brachte Begriffe wie ›4,80-Euro-Pauschale‹ und ›Nebenleistungen‹ ins Spiel – und dass es wohl um ›Reisende‹ gehen müsse.

(Zitat, SZ: »Westerwelle hilft den Freunden der Sauna«)

und dann schlägt Westerwelle eine Lösung vor, die den Bund nach alter Schätzung nochmal rund 500 Mio. kosten könnte, verspricht aber, es ginge auch kostenneutral — nur wie, mag er nicht sagen.  Das solle man doch bitte beim Bundesfinanzministerium erfragen:

Finanzminister Wolfgang Schäuble hätte dafür noch einmal 500 Millionen Euro zusätzlich finanzieren müssen. Westerwelle verspricht zumindest an diesem Montag, dass das auch kostenneutral gehe. Wie, das ließ er offen. Das seien Fragen, die man doch bitte an das Finanzministerium stellen möge.

Einfach herrlich, diese Inkompetenz.  Und sowas ist Minister…

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Klientelpolitik?

Die FDP kassiert 1,1 Mio. Euro von der Substantia AG — dem Unternehmen eines schwerreichen Hotelunternehmers, setzt direkt nach der Bundestagswahl den 7% Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen und Softpornos im Hotel durch und die SPD und Grünen bezeichnen das als Klientelpolitik?  Klientelpolitik?  Für die Beeinflussung von politischen Entscheidungen durch Geld(geschenke) gibt es ein viel konkreteres Wort, welches die Klasse in der das Vorgehen spielt deutlicher macht.  Sowas darf man gut und gern als Selbstbedienung an unserem Geld empfinden!

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Mal wieder Netzzensur

Wenn Dorothee Bär (CSU) in einem Beitrag im Debatten-Heft “Herausforderung politischer Extremismus: Unsere Demokratie festigen, Engagement stärken” schreibt:

Ideologisch oder religiös motivierter Terrorismus kann von einem freiheitlichen und auf dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit beruhenden Staat nicht toleriert werden. Entsprechend der ersten Säule des genannten Lösungsansatzes müssen in Fällen von Online-Rekrutierung und virtueller Terrorschulung die modernen Repressionsmöglichkeiten unserer Informationsgesellschaft weitreichend genutzt werden. So können bspw. durch das im Kampf gegen Kinderpornographie bereits erfolgreich angewendete sog. “Access Blocking” auch Erfolge im Kampf gegen Islamisten erzielt werden. Wem der Zugang zum Erstkontakt mit terroristischen Organisationen unmöglich gemacht wird, gibt die Recherche höchstwahrscheinlich auf. Wenn Webseiten und Portale, die islamistische Parolen verbreiten, nicht mehr besucht werden, schlafen sie ein. Der Online-Markt für terroristische Aktivitäten muss ausgedörrt werden. Doch um dem Spannungsfeld zwischen individueller Freiheit und innerer Sicherheit gerecht zu werden, dürfen solche Maßnahmen nur ganz gezielt auf demokratiefeindliche Inhalte mit islamistischem Hintergrund angewendet werden. Es darf keine Zensur im Internet stattfinden.

dann kann ich dazu nur sagen:  Setzen, sechs.  Wann versteht Ihr endlich, dass das todschweigen von Problemen, eben jene nicht verschwinden läßt.  Einfach Augen zu und sagen, ich ich es nicht mehr, als ists auch nicht mehr da, hilft keinem.  Überdies, das Abschaffen von Freiheit und Demokratie schützt sie nicht, sondern beseitigt sie.  Eine Binsenweißheit, aber eine, die man der CDU/CSU immer wieder vorbeten muß — so lange, bis sie es verstanden haben.  Und:  Nur, weil ggf. Inhalte nicht mehr abrufbar sind, heißt das nicht, dass “die Islamisten” heimgehen und ihren Frauen beim Abtrocknen helfen … Herrje.

Ich hätte da einen anderen Debattenbeitrag zum Thema “Unsere Demokratie festigen, Engagement stärken”:  CDU und CSU verbieten! :-)

Via: Netzpolitik.org

Update 2009-10-10: Dem und dem ist eigentlich erstmal nichts hinzuzufügen.  Mal schauen, was Frau Bär antwortet… To be continued.

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Steuergeschenke

In den Koalitionsrunden wurde hart über Steuererleichterungen gestritten.  Die FDP favorisiert ein dreistufiges Model mit Steuersätzen von 15%, 25% und 35%, welches unterm Strich 25 Mrd. Euro Entlastung bringen soll (25 Mrd. Euro, die den öffenltichen Haushalten damit auch fehlen).  Ob dieses Model umgesetzt wird, steht in den Sternen.  Und unglücklich wäre ich nicht, würde dieses System nicht durchgesetzt werden.  Was mich aber eigentlich fuchst:  das Wort “Steuerreform” wird immer mit “altes System, aber weniger Steurbelastung” verbunden.  Darum sollte es jedoch nicht gehen!

Was Deutschland braucht, ist eine Reform des Steuerrechts.  Ob dabei dann auch eine Entlastung für einzelne Schichten oder die breite Masse rausspringen, ist erstmal nebensächlich.  Es sollte vorrangig um ein einfaches, für jedermann verständliches Steuersystem gehen.  Um es mit den Worten Prof. Dr. Paul Kirchhofs zu sagen:

Jede Reform beginnt mit einer Mängelanalyse. Das geltende Steuerrecht ist unverständlich, belastet ungleich und deshalb teilweise auch übermäßig. Diese groben Mängel können nicht durch Einzelkorrekturen behoben werden, sondern verlangen eine grundlegende Erneuerung des Steuerrechts. Wenn ein Bürger sich heute über die Pflichten unterrichten will, die das Einkommensteuergesetz ihm auferlegt, wird er bei der Lektüre dieses Gesetzes spätestens beim § 2 scheitern. Die dortige Regelung einer Mindestbesteuerung ist sprachlich so gefasst, dass das gesetzlich Gemeinte nicht mehr verständlich ist. 17 Rechtsexperten haben sich an der Auslegung dieser Norm mit 17 unterschiedlichen Ergebnissen versucht. [...]

Auch nachfolgende Vorschriften sind so unverständlich und widersprüchlich, dass der Steuerpflichtige ihnen seine Pflichten nicht entnehmen kann. Dennoch muss er bei seiner Einkommensteuererklärung mit seiner Unterschrift bestätigen, dass die Erklärung richtig sei. Unrichtige Erklärungen sind mit Strafe bedroht. Der Rechtsstaat verlangt hier etwas Unmögliches.

[Hervorhebung von mir, Quelle: Prof. Dr. Paul Kirchhof, Staatsmodernisierung und Steuerreform]

Die Diskussion jetzt darf sich nicht um die Höhe der Entlastung drehen, sondern darum, welchem Model man den Vorzug gibt.  Die Steuersätze und damit die Ent- oder Belastung  für einzelne Schichten oder die breite Masse sind nur Stellschrauben, die man bei Bedarf korrigieren kann — zum Beispiel dann, wenn wieder höhre Einnahmen verbucht werden.

Wer Schwarzarbeit, Steuerflucht, Steuerhinterziehung und vor allem Steuerungerechtigkeit und damit die Akzeptanz des Steuersystems angehen will, muß sich für ein gerechtes und verständliches Steuersystem einsetzen und dieses umsetzen.  Das passiert nicht von heute auf morgen.  Aber ich vermute — nebst den Arbeiten von Prof. Dr. Paul Kirchhof — es liegen genug Vorschläge in den Schubladen um die Besten herauszugreifen und durch eine Sachverständigenkommision eine ordentliche Gesetzesvorlage erarbeiten zu lassen, die in der Mitte der Legislatur verabschiedet werden kann — wenn man nur will.

Das dabei Pfründe geopfert, Besitzstände aufgebrochen werden müssen und die Regierung sich viele und vor allem mächtige Feinde macht, ist klar.  Aber im Interesse aller darf eine Regierung sich davon nicht beeinflussbar machen sondern das Beste für jedermann anstreben und auch gegen Widerstand durchsetzen, ganz im Sinne der Worte, die unsere Kanzlerin bei Ihrer Vereidigung gesprochen hat:

Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.

[Herrvorhebung von mir, Quelle: Artikel 56, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland]


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Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Schäuble, ist das Ihre Vorstellung der von Ihnen als immer wichtiger propagierten Inneren Sicherheit?

Was wäre, wenn Sie mit Ihrer Forderung nach der Bundeswehr im Inneren durchkämen?  Wird dann präventiv geschossen?

Wäre es nicht so skandalös, was auf diesem Video zu sehen ist, könnte man es als ironisch bezeichnen, dass testosterongesteuerte Polizisiten auf friedliche Demonstranten einprügelt — auf einer Demo mit dem Titel “Freiheit statt Angst”.

Ich hoffe, die Presse wird das aufgreifen und dem Thema den Platz einräumen, den es verdient.  Das MUSS thematisiert werden — vor allem 2 Wochen vor einer Bundestagswahl.

Thematisiert unter anderem auch hier, hier und hier.

UPDATE: Zeugen melden sich bitte unter mail (at) ccc (punkt) de.

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“Wenn wir gegen das Grundgesetz verstoßen,…”

Thomas Jurk, seineszeichen sächsischer Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit, erklärte neulich ein einem Chat der Freien Presse

Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf.

Der Aufschrei im Netz war gewaltig — leider nur im Netz¹.  Nun jedoch, fühlt sich Jurk mißverstanden.  Auf seiner Homepage erklärt er:

Ich sage klar: Die SPD verstößt damit nicht gegen das Grundgesetz. Das Gesetz ist verfassungskonform, denn Artikel 1 des Grundgesetzes schützt als oberstes Gebot die Menschenwürde. Diese Selbstverständlichkeit in einem Rechtsstaat habe ich möglicherweise nicht ausreichend ausgeführt.

Dass er es sich mit der Erklärung, dass Gesetz sei verfassungskonform, weil es dem obersten Gebot der Menschenwürde dadurch gerecht würde, diese zu schützen, zu einfach macht, hat er leider nicht verstanden.  Udo Vetter hat die Sache mit der Menschenwürde neulich mal genauer ausgeführt:

Die Menschwürde zählt, vereinfacht gesagt, zu den Grundrechten. Sie ist ein Abwehrrecht gegen Eingriffe des Staates. Niemand darf von staatlichen Organen zu einem bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht und seines Selbst beraubt werden; sein Leben ist nicht gegen das Leben anderer abwägbar (ausführliche Beschreibung: Wikipedia).

Herr Jurk, möchten Sie sich vielleicht nicht einfach für obige Aussage entschuldigen, die — um es freundlich zu formulieren — einem Spitzenpolitiker, bei aller Aufgeregtheit, nicht würdig ist?

footnotes:
¹ Ich hab immer noch nicht verstanden, weshalb derartige Aussagen in den “gestandenen” Medien keine Rolle spielen.  Wenn Spitzenpolitiker, die sich Demokratie und Volksvertretung auf die Fahne schreiben, durch derartige Sätze das Grundgesetz marginalisieren, — schlicht ausgedrück — einen Fliegenschiss drauf gebe und Grundrechte umdeuten, um Ziele zu erreichen oder Verhalten zu rechtfertigen, dann muß das breit thematisiert und ggf. auch skandalisiert werden.

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Liebe Frau Vogt

Dem Mannheimer Morgen sagten Sie, die SPD habe im Bundestag dem Zensurgesetz zugestimmt, weil Ihre Genossen Angst vor der Schlagzeile “SPD will nichts gegen Kinderpornogaphie tun” gehabt haben?

Ich sage es Ihnen, wie es ist:  Mir wäre es lieber, Ihre Genossen hätten dem Gesetz aus Überzeugung zugestimmt.  Andernfalls müsste man sich die Frage stellen, wie einfach es ist, die SPD dazu zu bringen, verfassungs-, demokratie und freiheitsfeindlichen Gesetzen, gegen jede Überzeugung oder Vernunft, zuzustimmen.  Man muß nur einen Popanz aufbauen um den Genossen klar zu machen, dass es extrem negative Presse gäbe, würden sie dem Gesetz nicht zustimmen und schon stimmen die Genossen allem zu, was man ihnen vorlegt?  Wenn dem so ist, dann sind die Genossen eine Gefahr für die Demokratie und die Freiheit in diesem Land.

Um auch mal eine “ich bin nicht, aber …” Redewendung zu verwenden:  Ich bin kein Freund von historischen Vergleichen.  Aber zu dieser Haltung einer SPD fallen mir gleich mehrere ein …

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Ursula von der Leyen und der Verhaltenskodex

Bundesministerin von der Leyen hat sich wohl auf das Internet für ihren Wahlkampf eingeschossen.  Nach den BKA-Sperrlisten hat sie jetzt eine weitere grandiose Idee:  ein Verhaltenskodex für das Internet. Was genau passt ihr denn nicht an RFC 1855?  Die kann man auch hervorrangend ausdrucken

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Gesetzeswidrigkeit

Wer genau versteht in Regierungen nicht, dass Gesetzestreue der Bürger durchaus davon abhängt, das der Gesetzgeber und seine ausführenden Gewalten auch das Gesetz achten?

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Einsatz von Mobilfunk-Störsendern und IMSI Catchern

Die Hessen wollen nun den Einsatz von Mobilfunk-Störsendern erlauben.  Woher kenn ich das jetzt gleich nochmal?

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Offener Brief an Bundespräsident Horst Köhler

Bundespräsidialamt
z. Hd. Bundespräsident Horst Köhler
Spreeweg 1

10557 Berlin


Offener Brief / Zugangserschwerungsgesetz

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

am 18. Juni 2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag das “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” mit den Stimmen der Koalitionfraktionen CDU/CSU und SPD.  Heute, am 10. Juli 2009 wurde das Gesetz vom Bundesrat bestätigt und somit in den nächsten Tagen auf Ihrem Schreibtisch landen.

Ich bitte Sie, dem Gesetz Ihre Unterschrift zu verweigern.

Dieses Gesetz ist, nach meiner Auffassung, in seiner jetzigen Form eine Gefahr für die Demokratie und die Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland.  Es ist ein Angriff auf das Rechtsstaatsprinizip und die Gewaltenteilung.  Dieses Gesetz ermächtigt das Bundeskriminalamt, inkriminierte Webseiten ohne richterliche und sachverständige Prüfung auf eine geheime, nicht überprüfbare Liste zu setzen und die indizierten Inhalte von den Zugangsprovidern sperren zu lassen.  Es ermächtigt das Bundeskriminalamt, festzulegen, wann der Versuch eine Seite löschen zu lassen vergebens ist und wann nicht.  Kein deutscher Richter muss eine Sperre anordnen oder im Vorfeld prüfen. Die Ermächtigung des Bundeskriminalamts, ohne Richtervorbehalt ist, nach meinem Dafürhalten, ein Angriff auf Art. 20, Abs. 3 Grundgesetz und somit auf das Rechtsstaatsprinzip.

Letztlich wird die Praxis der Eigenmächtigkeit des Bundeskriminalamts dafür sorgen, dass Kolateralschäden zu beklagen sind.  Jedoch werden die versehentlichen Sperren den Inhalt und ggf. den Betreiber der Seite als Anbieter von Kinderpornographie stigmatisieren.  Was hilft dem Geschädigten dann noch der nachgelagerte Rechtsweg  über ein Verwaltungsgericht und ein Urteil zu seinen Gunsten?

Das unabhängige, beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit angesiedelte Expertengremium, soll die geheime Liste mindestens einmal pro Quartal stichprobenartig überprüfen.  Welche Version der Sperrliste gesichtet werden muss, wurde vom Gesetzgeber nicht geregelt.  Überdies hat das Gremium zwar die Möglichkeit, jederzeit Einsicht zu nehmen, jedoch steht zu befürchten, dass das Gremium mit der Zeit immer weniger Gebrauch davon machen wird.  Der eingeschlagene Weg öffnet Tür und Tor zu Missbrauch und könnte auch auf die Beseitigung unliebsamen Inhalts  in Zukunft  erweitert werden. Es wird nicht gewährleistet, dass nicht schon mit der nächsten Legislatur die Kompetenzen dahingehend ausgedehnt werden.

Noch bevor das Gesetz den Bundestag passierte, wurden weitere Begehrlichkeiten öffentlich.  Zu nennen wäre hier bspw. die Sperrung von “Killerspielseiten”, die Sperrung von illegalen Glückspielseiten, Seiten mit Hasspropaganda oder Urheberrechtsverstößen, etc.

Weitere, wichtige Fragen sind ungeklärt.  Bedenken oder nicht gelöste Probleme wurden u. a. auf der öffentlichen Anhörung im Bundestag am 27. Mai 2009 von Sachverständigen geäußert aber nur teilweise vom Gesetzgeber aufgegriffen.  Die Ängste und Befürchtungen von 134.015 Bürgerinnen und Bürgern, die sich öffentlich mit Namen gegen dieses Gesetzesvorhaben aussprachen wurden ignoriert; teils wurden diese Menschen sogar diffamiert.

Verfahrensrechtlich ist dieses Gesetz überdies äußerst bedenklich.  Durfte der Bundestag ein Gesetz zur Gefahrenabwehr verabschieden oder wären hier die Länder zuständig?  Der MdB Jörg Tauss hat darüberhinaus eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht angestrengt um die Rechtmäßigkeit der 2. und 3. Lesung im Bundestag prüfen zu lassen.  Unter den Gesichtspunkten dieser und weiterer verfassungsgemäßer Bedenken sollte dieses Gesetz jetzt und in seiner jetzigen Form nicht in Kraft treten.

Stattdessen sollte sich der neugewählte Deutsche Bundestag der Gesetzesinitiative erneut annehmen und Mittel und Wege erörtern, wie die Ziele — Kinder weltweit vor Vergewaltigung und der Dokumentation dieser abscheulichen Taten zu schützen, die Verfügbarkeit der Bilder und Videos im Internet zu verhindern und die Täter international zur Strecke zu bringen sind — mit nationalen und internationalen Mitteln nach rechtsstaatlichen Prinzipien erreicht werden können.  Die erneute Diskussion und der Gesetzgebungsprozess sollte ohne Aufregung, sachlich, ohne den zeitlichen Druck einer endenden Legislaturperiode, unter Einbeziehung von Fachwissen aus Wirtschaft und Forschung und vor allem ohne Wahlkampf von statten gehen.

Für einen derartigen Paradigmenwechsel, ein Gesetz dieser Tragweite und die Erarbeitung der Möglichkeiten zur  Eindämmung der negativsten Auswüchse der technischen Revolution, sollten ausreichend Zeit, Sachlichkeit,  Augenmaß, Verhältnismäßigkeit, Überzeugungsarbeit und Erklärungen aber auch das Achten der Verfassung und der Ängste der Menschen, die Minimalanforderungen sein.

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Zschach

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Just my 2¢

Dieses Blog beschäftigt sich mit diesem und jenem, mit unspezifischen und absolut nicht umrissenen Themen. Es geht um Themn, die mich bewegen, die mir die Zornesröte ins Gesicht treiben oder mich erheitern. Also einfach nur um meinen Senf oder eben meine 2 Cents, die ich glaube zu Debatten und Themen beizutragen haben …
 

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