Thomas Jurk, seineszeichen sächsischer Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit, erklärte neulich ein einem Chat der Freien Presse
Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf.
Der Aufschrei im Netz war gewaltig — leider nur im Netz¹. Nun jedoch, fühlt sich Jurk mißverstanden. Auf seiner Homepage erklärt er:
Ich sage klar: Die SPD verstößt damit nicht gegen das Grundgesetz. Das Gesetz ist verfassungskonform, denn Artikel 1 des Grundgesetzes schützt als oberstes Gebot die Menschenwürde. Diese Selbstverständlichkeit in einem Rechtsstaat habe ich möglicherweise nicht ausreichend ausgeführt.
Dass er es sich mit der Erklärung, dass Gesetz sei verfassungskonform, weil es dem obersten Gebot der Menschenwürde dadurch gerecht würde, diese zu schützen, zu einfach macht, hat er leider nicht verstanden. Udo Vetter hat die Sache mit der Menschenwürde neulich mal genauer ausgeführt:
Die Menschwürde zählt, vereinfacht gesagt, zu den Grundrechten. Sie ist ein Abwehrrecht gegen Eingriffe des Staates. Niemand darf von staatlichen Organen zu einem bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht und seines Selbst beraubt werden; sein Leben ist nicht gegen das Leben anderer abwägbar (ausführliche Beschreibung: Wikipedia).
Herr Jurk, möchten Sie sich vielleicht nicht einfach für obige Aussage entschuldigen, die — um es freundlich zu formulieren — einem Spitzenpolitiker, bei aller Aufgeregtheit, nicht würdig ist?
footnotes:
¹ Ich hab immer noch nicht verstanden, weshalb derartige Aussagen in den “gestandenen” Medien keine Rolle spielen. Wenn Spitzenpolitiker, die sich Demokratie und Volksvertretung auf die Fahne schreiben, durch derartige Sätze das Grundgesetz marginalisieren, — schlicht ausgedrück — einen Fliegenschiss drauf gebe und Grundrechte umdeuten, um Ziele zu erreichen oder Verhalten zu rechtfertigen, dann muß das breit thematisiert und ggf. auch skandalisiert werden.