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	<title>zschach.net::blog &#187; Offener Brief</title>
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		<title>Offener Brief an BundesprÃ¤sident Horst KÃ¶hler</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Jul 2009 17:29:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alex</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politisches]]></category>
		<category><![CDATA[BundesprÃ¤sident]]></category>
		<category><![CDATA[BÃ¼rgerrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
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		<description><![CDATA[
BundesprÃ¤sidialamt
z. Hd. BundesprÃ¤sident Horst KÃ ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id=":10s" class="ii gt">
<p style="text-align: justify;">BundesprÃ¤sidialamt<br />
z. Hd. BundesprÃ¤sident Horst KÃ¶hler<br />
Spreeweg 1</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>10557 Berlin</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong><br />
</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Offener Brief / Zugangserschwerungsgesetz</strong><strong><em><a href="../?p=299" target="_blank"></a></em></strong></p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Sehr geehrter Herr BundesprÃ¤sident,</p>
<p style="text-align: justify;">am 18. Juni 2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag das &#8220;Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen&#8221; mit den Stimmen der Koalitionfraktionen CDU/CSU und SPD.Â  Heute, am 10. Juli 2009 wurde das Gesetz vom Bundesrat bestÃ¤tigt und somit in den nÃ¤chsten Tagen auf Ihrem Schreibtisch landen.</p>
<p style="text-align: justify;">Ich bitte Sie, dem Gesetz Ihre Unterschrift zu verweigern.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieses Gesetz ist, nach meiner Auffassung, in seiner jetzigen Form eine Gefahr fÃ¼r die Demokratie und die Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland.Â  Es ist ein Angriff auf das Rechtsstaatsprinizip und die Gewaltenteilung.Â  Dieses Gesetz ermÃ¤chtigt das Bundeskriminalamt, inkriminierte Webseiten ohne richterliche und sachverstÃ¤ndige PrÃ¼fung auf eine geheime, nicht Ã¼berprÃ¼fbare Liste zu setzen und die indizierten Inhalte von den Zugangsprovidern sperren zu lassen.Â  Es ermÃ¤chtigt das Bundeskriminalamt, festzulegen, wann der Versuch eine Seite lÃ¶schen zu lassen vergebens ist und wann nicht.Â  Kein deutscher Richter muss eine Sperre anordnen oder im Vorfeld prÃ¼fen. Die ErmÃ¤chtigung des Bundeskriminalamts, ohne Richtervorbehalt ist, nach meinem DafÃ¼rhalten, ein Angriff auf Art. 20, Abs. 3 Grundgesetz und somit auf das Rechtsstaatsprinzip.</p>
<p style="text-align: justify;">Letztlich wird die Praxis der EigenmÃ¤chtigkeit des Bundeskriminalamts dafÃ¼r sorgen, dass KolateralschÃ¤den zu beklagen sind.Â  Jedoch werden die versehentlichen Sperren den Inhalt und ggf. den Betreiber der Seite als Anbieter von Kinderpornographie stigmatisieren.Â  Was hilft dem GeschÃ¤digten dann noch der nachgelagerte RechtswegÂ  Ã¼ber ein Verwaltungsgericht und ein Urteil zu seinen Gunsten?</p>
<p style="text-align: justify;">Das unabhÃ¤ngige, beim Bundesbeauftragten fÃ¼r Datenschutz und Informationsfreiheit angesiedelte Expertengremium, soll die geheime Liste mindestens einmal pro Quartal <strong>stichprobenartig</strong> Ã¼berprÃ¼fen.Â  Welche Version der Sperrliste gesichtet werden muss, wurde vom Gesetzgeber nicht geregelt.Â  Ãœberdies hat das Gremium zwar die MÃ¶glichkeit, jederzeit Einsicht zu nehmen, jedoch steht zu befÃ¼rchten, dass das Gremium mit der Zeit immer weniger Gebrauch davon machen wird.Â  Der eingeschlagene Weg Ã¶ffnet TÃ¼r und Tor zu Missbrauch und kÃ¶nnte auch auf die Beseitigung unliebsamen InhaltsÂ  in ZukunftÂ  erweitert werden. Es wird nicht gewÃ¤hrleistet, dass nicht schon mit der nÃ¤chsten Legislatur die Kompetenzen dahingehend ausgedehnt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Noch bevor das Gesetz den Bundestag passierte, wurden weitere Begehrlichkeiten Ã¶ffentlich.Â  Zu nennen wÃ¤re hier bspw. die Sperrung von &#8220;Killerspielseiten&#8221;, die Sperrung von illegalen GlÃ¼ckspielseiten, Seiten mit Hasspropaganda oder UrheberrechtsverstÃ¶ÃŸen, etc.</p>
<p style="text-align: justify;">Weitere, wichtige Fragen sind ungeklÃ¤rt.Â  Bedenken oder nicht gelÃ¶ste Probleme wurden u. a. auf der Ã¶ffentlichen AnhÃ¶rung im Bundestag am 27. Mai 2009 von SachverstÃ¤ndigen geÃ¤uÃŸert aber nur teilweise vom Gesetzgeber aufgegriffen.Â  Die Ã„ngste und BefÃ¼rchtungen von 134.015 BÃ¼rgerinnen und BÃ¼rgern, die sich Ã¶ffentlich mit Namen gegen dieses Gesetzesvorhaben aussprachen wurden ignoriert; teils wurden diese Menschen sogar diffamiert.</p>
<p style="text-align: justify;">Verfahrensrechtlich ist dieses Gesetz Ã¼berdies Ã¤uÃŸerst bedenklich.Â  Durfte der Bundestag ein Gesetz zur Gefahrenabwehr verabschieden oder wÃ¤ren hier die LÃ¤nder zustÃ¤ndig?Â  Der MdB JÃ¶rg Tauss hat darÃ¼berhinaus eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht angestrengt um die RechtmÃ¤ÃŸigkeit der 2. und 3. Lesung im Bundestag prÃ¼fen zu lassen.Â  Unter den Gesichtspunkten dieser und weiterer verfassungsgemÃ¤ÃŸer Bedenken sollte dieses Gesetz jetzt und in seiner jetzigen Form nicht in Kraft treten.</p>
<p style="text-align: justify;">Stattdessen sollte sich der neugewÃ¤hlte Deutsche Bundestag der Gesetzesinitiative erneut annehmen und Mittel und Wege erÃ¶rtern, wie die Ziele &#8212; Kinder weltweit vor Vergewaltigung und der Dokumentation dieser abscheulichen Taten zu schÃ¼tzen, die VerfÃ¼gbarkeit der Bilder und Videos im Internet zu verhindern und die TÃ¤ter international zur Strecke zu bringen sind &#8212; mit nationalen und internationalen Mitteln nach rechtsstaatlichen Prinzipien erreicht werden kÃ¶nnen.Â  Die erneute Diskussion und der Gesetzgebungsprozess sollte ohne Aufregung, sachlich, ohne den zeitlichen Druck einer endenden Legislaturperiode, unter Einbeziehung von Fachwissen aus Wirtschaft und Forschung und vor allem ohne Wahlkampf von statten gehen.</p>
<p style="text-align: justify;">FÃ¼r einen derartigen Paradigmenwechsel, ein Gesetz dieser Tragweite und die Erarbeitung der MÃ¶glichkeiten zurÂ  EindÃ¤mmung der negativsten AuswÃ¼chse der technischen Revolution, sollten ausreichend Zeit, Sachlichkeit,Â  AugenmaÃŸ, VerhÃ¤ltnismÃ¤ÃŸigkeit, Ãœberzeugungsarbeit und ErklÃ¤rungen aber auch das Achten der Verfassung und der Ã„ngste der Menschen, die Minimalanforderungen sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit freundlichen GrÃ¼ÃŸen,<br />
Alexander Zschach</p>
</div>
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