Artikel markiert ‘Zensursula’

“Züge unerträglichen Mobbings”

Die Onlineausgabe der Frankfurter Allgemeinen berichtet gerade über den gestrigen heute journal Beitrag, demnach das “beim-wort-genommen.de“-Blog Köhler gestürzt habe. Den Beitrag des heute journal gibts nach dem Klick

Kurz zusammengefasst schreibt die FAZ in diesem Beitrag, dass die Ansicht des heute journals natürlich Blödsinn ist. Jedoch begründet sie dies auch dadurch:

Man sollte Blogs nicht unterschätzen, vor allem nicht ihre Kampagnenfähigkeit, die häufig einzig und allein ad personam geht und – etwa im Falle Ursula von der Leyens – Züge unerträglichen Mobbings trägt. Aber wer ihnen, und insbesondere einem einzigen, zuschreibt, sie stürzten Staatsoberhäupter, lässt alle anderen Faktoren außer Acht.

(Quelle: FAZ)

Mein Augenmerk liegt auf dem zweiten Halbsatz -- dass, Blog-Kapagnen “Züge unerträglichen Mobbings” tragen. Der Schreiber offenbart hier ein merkwürdiges Verständnis von Demokratie. Auch wenn Blogger, ob ihres Willens sich öffentlich zu äußern, von der breiten -- nicht bloggenden -- Masse separiert betrachtet werden können und sollten, sind Blogger erstmal ein Teil des Volkes, das individuell Themen aufgreift und darüber mehr oder weniger subjektiv schreibt. Sie sind und bleiben aber Teil des demokratischen Korrektivs.

Sobald eine Regierung, Politiker oder Wirtschaftsmächte in einer Demokratie etwas durchsetzen möchten, was einen Teil der Menschen irritiert oder gar erzürnt, so ist es deren Recht, wenn nicht deren Pflicht, dagegen aufzustehen und zu protestieren.

Dies kann im Rahmen von Demonstrationen, Sitzblockaden, Streiks oder aber auch Blog-Beiträgen passieren. Bloggern “Züge unerträglichen Mobbings” im Zusammenhang mit dem Protest gegen Zensursulas Sperrphantasien zu unterstellen, diskreditiert letztlich eine ur-demokratische Bewegung aus der Mitte der Gesellschaft, die ihren Zorn und ihre Kraft aus der Angst um das Grundgesetz zogen. Genauso könnte man Streikenden vorwerfen, sie offenbarten “Züge unerträglichen Mobbings” gegenüber ihrem Arbeitgeber, weil sie lautstark gegen Ausbeutung protestieren.

Die Netzbewegung entstand letztlich aus der Summe des Zorns, der Angst und der Ohnmacht einzelner und formierte sich durch das gleiche Anliegen zu einer (in diesem Falle nicht unerheblichen) Masse -- so wie bspw. auch die Anti-AKW-Bewegung oder die Friedensbewegung. Blogs waren nur ein Teil der Bewegung, nicht deren Anführer. Sie undifferenziert zu diskreditieren kommt der Diffamierung eines jeden freien Bürgers gleich, der die Courage hat, seine Unzufriedenheit mit was-auch-immer im Rahmen seiner freiheitlich-demokratischen Rechte öffentlich zu äußern.

Der Satz zeugt aber auch von einer Arroganz eines gestandenen Mediums. So als habe nur die “vierte Gewalt im Staat” die moralische Legitimation auch mal so richtig d’rauf zu haun, Dresche zu verteilen. So wie der Spiegel, der Köhler “Horst Lübke” nannte und ihm so geistige Unterbelichtung unterstellte und ihn in die Nähe des später schwer kranken Lübkes zerrte. Oder die SZ, die Köhler einen “Schwadroneur” schimpfte. In der Diktion des obigen FAZ Zitates dürfen sich nur Leitartikler dazu hinreißen lassen, Schmähungen der übelsten Sorte und ohne das letzte Fünkchen Respekt, über das deutsche Staatsoberhaupt auszugießen. Das Volk hat schön seine Meinungsbildung aus der Presse zu entnehmen. Das ist dann “Journalism as its best”?

Letztlich bringt diese Aussage nur die Angst zum Vorschein, die so manchen Journalisten umzutreiben scheint, dass sie die Deutungshoheit teilen müssen und ihre Ergüsse mehr und mehr an Relevanz verlieren -- so, wie die Diskussion rund um das Sperrgesetz im letzten Jahr es deutlich offenbarten.

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Aus gegebenen Anlass

Der Anlass steht hier.

No My President

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Unbekannte Politiker

Kennt eigentlich jemand Clemens N.? Oder Thomas P.?  Oder Matthias S.?  Nein?

Diesen drei sind zwei Dinge gemeinsam.  Sie sind Politiker einer der Christparteien – N. und P. waren MDLs der CDU und S. war MDB der CSU.  Und:  Sie wurden rechtskräftig wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie verurteilt.  Und eigentlich haben die drei Fälle noch etwas gemeinsam – ihr Fall wurde nicht im vorhinein durch eine redselige Staatsanwaltschaft in der Öffentlichkeit breit getreten und die drei so quasi per Öffentlichkeit vorverurteilt.  Im Falle des CSU Abgeordneten war es wohl sogar so, dass:

Der CSU-Mann wurde dafür aber nicht in einem öffentlichen Strafverfahren verurteilt – die Justiz erledigte das ohne Verhandlung per Strafbefehl. Über das Strafmaß schweigt das Gericht. Nach Informationen der SZ steht jedoch fest: Wäre die Strafe als Urteil verhängt worden, hätte Matthias S. automatisch seinen Beamten-Job verloren.

(Quelle: Süddeutsche Zeitung)

Demnach musste erst der Dienstherr gegen den Beamten klagen, bevor er freiwillig seinen Dienst quittierte.

P. geriet im Herbst 2007 in die Fänge der Staatsanwaltschaft.  Er behielt sein Mandat bis Februar 2008 und schied dann “offiziell” wg. gesundheitlicher Probleme aus dem sächsischen Landtag aus.  Erst mit dem Strafbefehl wurde sein Fall publik.

Ganz anders im Fall Tauss (wie bekannt).  Ich möchte Jörg Tauss weder in Schutz nehmen, noch seine Taten bagatellisieren.  Es geht mir einfach darum, wie dieser Fall abgelaufen ist im Vergleich zu anderen Persönlichkeiten aus der Berufs-Politik.  Man könnte wirklich auf den ein oder anderen Gedanken kommen, wenn man sich den Fall anschaut und die Art, wie Tauss noch vor der heißen Phase der Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz im Bundestag abgesägt und in der Öffentlichkeit vorverurteilt wurde.

Zum Beispiel sowas hier.  Ich stimme Jörg Mönikes in seinem Plädoyer für “Grenzen für die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften” vollkommen zu.  Auch seinen Aufsatz  ”Die Wahrnehmung schlägt die Fakten: Der Fall Tauss und seine mediale Inszenierung” empfehle ich zu lesen.

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#censilia

Auch, wenn das schon etwas älter ist, möchte ich das Interview des 3sat-Magazins »Neues« mit dem c’t Redakteur Holger Bleich nachreichen.  Extrem sehenswert:

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Mal wieder Netzzensur

Wenn Dorothee Bär (CSU) in einem Beitrag im Debatten-Heft “Herausforderung politischer Extremismus: Unsere Demokratie festigen, Engagement stärken” schreibt:

Ideologisch oder religiös motivierter Terrorismus kann von einem freiheitlichen und auf dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit beruhenden Staat nicht toleriert werden. Entsprechend der ersten Säule des genannten Lösungsansatzes müssen in Fällen von Online-Rekrutierung und virtueller Terrorschulung die modernen Repressionsmöglichkeiten unserer Informationsgesellschaft weitreichend genutzt werden. So können bspw. durch das im Kampf gegen Kinderpornographie bereits erfolgreich angewendete sog. “Access Blocking” auch Erfolge im Kampf gegen Islamisten erzielt werden. Wem der Zugang zum Erstkontakt mit terroristischen Organisationen unmöglich gemacht wird, gibt die Recherche höchstwahrscheinlich auf. Wenn Webseiten und Portale, die islamistische Parolen verbreiten, nicht mehr besucht werden, schlafen sie ein. Der Online-Markt für terroristische Aktivitäten muss ausgedörrt werden. Doch um dem Spannungsfeld zwischen individueller Freiheit und innerer Sicherheit gerecht zu werden, dürfen solche Maßnahmen nur ganz gezielt auf demokratiefeindliche Inhalte mit islamistischem Hintergrund angewendet werden. Es darf keine Zensur im Internet stattfinden.

dann kann ich dazu nur sagen:  Setzen, sechs.  Wann versteht Ihr endlich, dass das todschweigen von Problemen, eben jene nicht verschwinden läßt.  Einfach Augen zu und sagen, ich ich es nicht mehr, als ists auch nicht mehr da, hilft keinem.  Überdies, das Abschaffen von Freiheit und Demokratie schützt sie nicht, sondern beseitigt sie.  Eine Binsenweißheit, aber eine, die man der CDU/CSU immer wieder vorbeten muß — so lange, bis sie es verstanden haben.  Und:  Nur, weil ggf. Inhalte nicht mehr abrufbar sind, heißt das nicht, dass “die Islamisten” heimgehen und ihren Frauen beim Abtrocknen helfen … Herrje.

Ich hätte da einen anderen Debattenbeitrag zum Thema “Unsere Demokratie festigen, Engagement stärken”:  CDU und CSU verbieten! :-)

Via: Netzpolitik.org

Update 2009-10-10: Dem und dem ist eigentlich erstmal nichts hinzuzufügen.  Mal schauen, was Frau Bär antwortet… To be continued.

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“Wenn wir gegen das Grundgesetz verstoßen,…”

Thomas Jurk, seineszeichen sächsischer Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit, erklärte neulich ein einem Chat der Freien Presse

Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf.

Der Aufschrei im Netz war gewaltig — leider nur im Netz¹.  Nun jedoch, fühlt sich Jurk mißverstanden.  Auf seiner Homepage erklärt er:

Ich sage klar: Die SPD verstößt damit nicht gegen das Grundgesetz. Das Gesetz ist verfassungskonform, denn Artikel 1 des Grundgesetzes schützt als oberstes Gebot die Menschenwürde. Diese Selbstverständlichkeit in einem Rechtsstaat habe ich möglicherweise nicht ausreichend ausgeführt.

Dass er es sich mit der Erklärung, dass Gesetz sei verfassungskonform, weil es dem obersten Gebot der Menschenwürde dadurch gerecht würde, diese zu schützen, zu einfach macht, hat er leider nicht verstanden.  Udo Vetter hat die Sache mit der Menschenwürde neulich mal genauer ausgeführt:

Die Menschwürde zählt, vereinfacht gesagt, zu den Grundrechten. Sie ist ein Abwehrrecht gegen Eingriffe des Staates. Niemand darf von staatlichen Organen zu einem bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht und seines Selbst beraubt werden; sein Leben ist nicht gegen das Leben anderer abwägbar (ausführliche Beschreibung: Wikipedia).

Herr Jurk, möchten Sie sich vielleicht nicht einfach für obige Aussage entschuldigen, die — um es freundlich zu formulieren — einem Spitzenpolitiker, bei aller Aufgeregtheit, nicht würdig ist?

footnotes:
¹ Ich hab immer noch nicht verstanden, weshalb derartige Aussagen in den “gestandenen” Medien keine Rolle spielen.  Wenn Spitzenpolitiker, die sich Demokratie und Volksvertretung auf die Fahne schreiben, durch derartige Sätze das Grundgesetz marginalisieren, — schlicht ausgedrück — einen Fliegenschiss drauf gebe und Grundrechte umdeuten, um Ziele zu erreichen oder Verhalten zu rechtfertigen, dann muß das breit thematisiert und ggf. auch skandalisiert werden.

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Liebe Frau Vogt

Dem Mannheimer Morgen sagten Sie, die SPD habe im Bundestag dem Zensurgesetz zugestimmt, weil Ihre Genossen Angst vor der Schlagzeile “SPD will nichts gegen Kinderpornogaphie tun” gehabt haben?

Ich sage es Ihnen, wie es ist:  Mir wäre es lieber, Ihre Genossen hätten dem Gesetz aus Überzeugung zugestimmt.  Andernfalls müsste man sich die Frage stellen, wie einfach es ist, die SPD dazu zu bringen, verfassungs-, demokratie und freiheitsfeindlichen Gesetzen, gegen jede Überzeugung oder Vernunft, zuzustimmen.  Man muß nur einen Popanz aufbauen um den Genossen klar zu machen, dass es extrem negative Presse gäbe, würden sie dem Gesetz nicht zustimmen und schon stimmen die Genossen allem zu, was man ihnen vorlegt?  Wenn dem so ist, dann sind die Genossen eine Gefahr für die Demokratie und die Freiheit in diesem Land.

Um auch mal eine “ich bin nicht, aber …” Redewendung zu verwenden:  Ich bin kein Freund von historischen Vergleichen.  Aber zu dieser Haltung einer SPD fallen mir gleich mehrere ein …

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Ursula von der Leyen und der Verhaltenskodex

Bundesministerin von der Leyen hat sich wohl auf das Internet für ihren Wahlkampf eingeschossen.  Nach den BKA-Sperrlisten hat sie jetzt eine weitere grandiose Idee:  ein Verhaltenskodex für das Internet. Was genau passt ihr denn nicht an RFC 1855?  Die kann man auch hervorrangend ausdrucken

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Die vierte Gewalt

Was hat die Presse für ein Zirkus veranstaltet über die unsägliche Aussage “Kinder statt Inder” von Jürgen Rüttgers.  Wellen schlugen so hoch, als sei das Abendland in Gefahr.  Und hier ging es “nur” um eine Plattitüde.

Und was lese ich in der weiten Online-Zeitschriftenlandschaft über die Lügen der Ursula von der Leyen im Bezug auf die Ächtung von Kinderpornographie in Indien?  NICHTS!  Hallo!!!!1!  Eine Bundesministerin bedient sich der öffentlichen Lüge, schädigt das Ansehen Deutschlands in der Welt und diffamiert ein uns befreundetes Land mit Lügen.  Wäre es nicht Zeit, insbesondere da Wahlkampf ist und die CDU sich anschickt erneut die Regierung übernehmen zu wollen, hierüber einmal zu berichten?

Ja, ich weiß, auch im Spiegel & Co wurden die Falschaussagen und die Probleme mit den Netzsperren weitreichend erörtert.  Damit kann es aber nicht getan sein, wenn sich neue Abgründe auftun.

Es sind Minister schon wegen lächerlicheren Gründen zurückgetreten.  Ministerin von der Leyens Verhalten ist im Interesse Deutschlands so nicht mehr hinnehmbar.  Nehmt Euch (die Pressevertreter) bitte dem Thema an und überlasst es nicht allein der Blogsphäre, diesen Job zu erledigen!

Danke!

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Offener Brief an Bundespräsident Horst Köhler

Bundespräsidialamt
z. Hd. Bundespräsident Horst Köhler
Spreeweg 1

10557 Berlin


Offener Brief / Zugangserschwerungsgesetz

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

am 18. Juni 2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag das “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” mit den Stimmen der Koalitionfraktionen CDU/CSU und SPD.  Heute, am 10. Juli 2009 wurde das Gesetz vom Bundesrat bestätigt und somit in den nächsten Tagen auf Ihrem Schreibtisch landen.

Ich bitte Sie, dem Gesetz Ihre Unterschrift zu verweigern.

Dieses Gesetz ist, nach meiner Auffassung, in seiner jetzigen Form eine Gefahr für die Demokratie und die Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland.  Es ist ein Angriff auf das Rechtsstaatsprinizip und die Gewaltenteilung.  Dieses Gesetz ermächtigt das Bundeskriminalamt, inkriminierte Webseiten ohne richterliche und sachverständige Prüfung auf eine geheime, nicht überprüfbare Liste zu setzen und die indizierten Inhalte von den Zugangsprovidern sperren zu lassen.  Es ermächtigt das Bundeskriminalamt, festzulegen, wann der Versuch eine Seite löschen zu lassen vergebens ist und wann nicht.  Kein deutscher Richter muss eine Sperre anordnen oder im Vorfeld prüfen. Die Ermächtigung des Bundeskriminalamts, ohne Richtervorbehalt ist, nach meinem Dafürhalten, ein Angriff auf Art. 20, Abs. 3 Grundgesetz und somit auf das Rechtsstaatsprinzip.

Letztlich wird die Praxis der Eigenmächtigkeit des Bundeskriminalamts dafür sorgen, dass Kolateralschäden zu beklagen sind.  Jedoch werden die versehentlichen Sperren den Inhalt und ggf. den Betreiber der Seite als Anbieter von Kinderpornographie stigmatisieren.  Was hilft dem Geschädigten dann noch der nachgelagerte Rechtsweg  über ein Verwaltungsgericht und ein Urteil zu seinen Gunsten?

Das unabhängige, beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit angesiedelte Expertengremium, soll die geheime Liste mindestens einmal pro Quartal stichprobenartig überprüfen.  Welche Version der Sperrliste gesichtet werden muss, wurde vom Gesetzgeber nicht geregelt.  Überdies hat das Gremium zwar die Möglichkeit, jederzeit Einsicht zu nehmen, jedoch steht zu befürchten, dass das Gremium mit der Zeit immer weniger Gebrauch davon machen wird.  Der eingeschlagene Weg öffnet Tür und Tor zu Missbrauch und könnte auch auf die Beseitigung unliebsamen Inhalts  in Zukunft  erweitert werden. Es wird nicht gewährleistet, dass nicht schon mit der nächsten Legislatur die Kompetenzen dahingehend ausgedehnt werden.

Noch bevor das Gesetz den Bundestag passierte, wurden weitere Begehrlichkeiten öffentlich.  Zu nennen wäre hier bspw. die Sperrung von “Killerspielseiten”, die Sperrung von illegalen Glückspielseiten, Seiten mit Hasspropaganda oder Urheberrechtsverstößen, etc.

Weitere, wichtige Fragen sind ungeklärt.  Bedenken oder nicht gelöste Probleme wurden u. a. auf der öffentlichen Anhörung im Bundestag am 27. Mai 2009 von Sachverständigen geäußert aber nur teilweise vom Gesetzgeber aufgegriffen.  Die Ängste und Befürchtungen von 134.015 Bürgerinnen und Bürgern, die sich öffentlich mit Namen gegen dieses Gesetzesvorhaben aussprachen wurden ignoriert; teils wurden diese Menschen sogar diffamiert.

Verfahrensrechtlich ist dieses Gesetz überdies äußerst bedenklich.  Durfte der Bundestag ein Gesetz zur Gefahrenabwehr verabschieden oder wären hier die Länder zuständig?  Der MdB Jörg Tauss hat darüberhinaus eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht angestrengt um die Rechtmäßigkeit der 2. und 3. Lesung im Bundestag prüfen zu lassen.  Unter den Gesichtspunkten dieser und weiterer verfassungsgemäßer Bedenken sollte dieses Gesetz jetzt und in seiner jetzigen Form nicht in Kraft treten.

Stattdessen sollte sich der neugewählte Deutsche Bundestag der Gesetzesinitiative erneut annehmen und Mittel und Wege erörtern, wie die Ziele — Kinder weltweit vor Vergewaltigung und der Dokumentation dieser abscheulichen Taten zu schützen, die Verfügbarkeit der Bilder und Videos im Internet zu verhindern und die Täter international zur Strecke zu bringen sind — mit nationalen und internationalen Mitteln nach rechtsstaatlichen Prinzipien erreicht werden können.  Die erneute Diskussion und der Gesetzgebungsprozess sollte ohne Aufregung, sachlich, ohne den zeitlichen Druck einer endenden Legislaturperiode, unter Einbeziehung von Fachwissen aus Wirtschaft und Forschung und vor allem ohne Wahlkampf von statten gehen.

Für einen derartigen Paradigmenwechsel, ein Gesetz dieser Tragweite und die Erarbeitung der Möglichkeiten zur  Eindämmung der negativsten Auswüchse der technischen Revolution, sollten ausreichend Zeit, Sachlichkeit,  Augenmaß, Verhältnismäßigkeit, Überzeugungsarbeit und Erklärungen aber auch das Achten der Verfassung und der Ängste der Menschen, die Minimalanforderungen sein.

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Zschach

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Nur eine Stunde

Es hat gerade mal eine Stunde nach der Bundestagssitzung zum Thema Webseiten-Sperre, gedauert, bis das kam:

Kölner Stadt-Anzeiger: Auch Killerspiele sperren

Köln (ots) – Der CDU-Bundestagsabgeordnete und baden-württembergische CDU-Generalsekretär Thomas Strobl will über die Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet hinausgehen und hat auch die Sperrung von Killerspielen ins Gespräch gebracht. “Wir prüfen das ernsthaft”, sagte er dem “Kölner Stadt-Anzeiger” (Freitag-Ausgabe). “Wir gehen nach Winnenden nicht zur Tagesordnung über. Wenn es einen Nachweis gibt, dass sich Killerspiele negativ auf das Verhalten Jugendlicher auswirken, dann kann das Internet kein rechtsfreier Raum sein.”

Unfassbar!

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Sprachlos

Ich bin erschüttert, sprachlos, traurig und wütend.  Der heutige Tag hat gezeigt, dass der Respekt der Regierenden vor Prinzipien wie Gewaltenteilung, Richtervorbehalt, etc. nur lästig’ Themen sind, die es gilt abzuschaffen oder einzuschränken.  Sätze wie die der von der SPD-Abgeordneten Renate Gradistanac — “was die nach uns machen, liegt in deren Verantwortung” — machen mich sprachlos; erschrecken und beschämen mich.

Ich werde die SPD verlassen.  Ich kann kein Mitglied mehr sein, nicht nach dem heutigen Tage.

Ansonsten kann ich diesem Kommentar von Thomas Knüwer nichts mehr hinzufügen — er spricht mir aus der Seele.

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Just my 2¢

Dieses Blog beschäftigt sich mit diesem und jenem, mit unspezifischen und absolut nicht umrissenen Themen. Es geht um Themn, die mich bewegen, die mir die Zornesröte ins Gesicht treiben oder mich erheitern. Also einfach nur um meinen Senf oder eben meine 2 Cents, die ich glaube zu Debatten und Themen beizutragen haben …
 

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